Die Akupunktur ist kontraindiziert bei:
• akuter chirurgischer Interventionspflicht,
• akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen,
• erhöhter Blutungsneigung, bei welcher subkutane Injektionen untersagt sind z. B. schwere Hämophilie mit einem Quick-Wert unter 25 o/o,
• schweren psychischen Störungen, welche die kognitive Wahrnehmung und Beurteilung einer Akupunkturbehandlung beeinträchtigen können
(Psychose, Schizophrenie),
• Präfinalstadium.