Die
Traditionelle Chinesische Medizin wird über die ambulante
Zusatzversicherung vergütet. Da die Vergütungen pro Jahr limitiert sind und je nach Versicherung und Vertrag variieren, empfehle ich ihnen vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Kontakt
aufzunehmen.
Je
nach Krankenkasse werden 70-90% der Kosten vergütet. Eine ärztliche Verordnung ist normalerweise nicht erforderlich, beim Hausarztmodell
wird teilweise eine Verordnung des Arztes verlangt.
Aurachirurgische Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht vergütet.
Ich bin Mitglied bei
EMR ZSR Nr. K405261
ASCA ZSR santésuisse ZSR Nr. X068062
NVS A mit SPAK ZSR Nr. X068062
EGK (Eidgenössischen Gesundheitskasse)
Hier finden Sie die aktuelle Liste der Krankenkassen, welche das Qualitätslabel EMR akzeptieren.
Auf folgender aktuellen Liste finden Sie alle Krankenkassen, welche mit der ASCA santésuisse zusammenarbeiten. Diese Liste gilt für die NVS (Naturärzte Vereinigung Schweiz).
Einige
Krankenkassen verwenden die Therapeutenliste dieser Organisationen, obwohl sie nicht aufgeführt sind. Deshalb lohnt es sich,
die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären. Die Zusatzversicherung der Krankenkasse Visana führt eine eigene Liste und übernimmt keine Kosten.